In familiengerichtlichen und betreuungsrechtlichen Verfahren stehen oft die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft im Mittelpunkt. Wenn weitreichende Entscheidungen über die Zukunft eines Kindes oder eines hilfsbedürftigen Erwachsenen getroffen werden müssen, ist eine unabhängige, fachlich fundierte und empathische Stimme unerlässlich. Ich bin als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder sowie als Verfahrenspfleger tätig, um sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohl der Betroffenen im gesamten Verfahren wirksam geschützt werden.
In diesen Funktionen agiere ich nicht als klassische Parteivertreterin einer Seite, sondern werde direkt vom zuständigen Gericht bestellt. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht bringe ich sowohl die notwendige juristische Expertise als auch das psychologische Fingerspitzengefühl mit, um die Interessen der Betroffenen verständlich und nachdrücklich in den Prozess einzubringen.
Der Verfahrensbeistand – Die Stimme des Kindes vor Gericht
Wenn Eltern sich streiten, geraten Kinder oft unfreiwillig zwischen die Fronten. In Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht bestellt das Familiengericht dem Kind daher einen eigenen Beistand – den sogenannten „Anwalt des Kindes“.
- Interessen des Kindes wahren: Als Verfahrensbeistand ist es meine Kernaufgabe, das Kind in seiner vertrauten Umgebung zu besuchen und in einem geschützten Rahmen mit ihm zu sprechen. Ich finde heraus, was das Kind bewegt, was seine Wünsche sind und wie es die Situation wahrnimmt.
- Vermittlung und Berichterstattung: Ich übersetze den Kindeswillen für das Gericht und die Eltern und bringe ihn in das Verfahren ein. Dabei steht das subjektive Kindeswohl stets an oberster Stelle. Ziel ist es immer, auf eine einvernehmliche und für das Kind möglichst belastungsarme Lösung hinzuwirken.
Der Verfahrenspfleger – Schutz der Rechte im Betreuungsrecht
Im Betreuungsrecht geht es um Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
- Wahrung der Grundrechte: Drohen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung einschneidende Maßnahmen – wie etwa eine Unterbringung, eine wohnungsähnliche Aufhebung oder die Einwilligung in riskante medizinische Eingriffe –, bestellt das Gericht einen Verfahrenspfleger.
- Subjektive Interessenvertretung: In dieser Rolle fungiere ich als Kontrollinstanz und stelle sicher, dass das Verfahren fair abläuft. Ich bespreche die Situation ausführlich mit der betroffenen Person, erläutere ihr das gerichtliche Vorhaben in verständlicher Sprache und vertrete ihren tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen gegenüber dem Gericht und dem Betreuer.

